Private Krankenkassen

Die Kosten für die Behandlungen richten sich nach der Gebührenordnung
für Psychotherapeuten (GOP). Einzelheiten finden Sie hier.

Private Krankenkassen: Die Privatkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte klären Sie hier im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist. In der Regel haben Sie als Privatversicherter Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie.

Beihilfe: Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, die in jedem Fall beihilfefähig sind. Nach Antragstellung und Genehmigung werden die Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. Der Behandlungsumfang beträgt in der Regel ebenfalls höchstens 60 Sitzungen und kann in begründeten Fällen auch darüberhinaus ausgedehnt werden.

Heilfürsorge: Kosten im Rahmen der Heilfürsorge (z.B. Soldaten der Bundeswehr) haben die Möglichkeit eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Sie benötigen für das Erstgespräch und die sogenannten probatorischen Sitzungen den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Anschließend kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.